Häufig gestellte Fragen (FAQ)

 

Ehrenamtliches Engagement – was erwartet mich da? Welche Rechte, welche Pflichten habe ich als freiwillige Einsatzkraft im THW?

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rundum den Dienst im THW.

Was muss ich tun, um mich im THW zu engagieren?

Wenden Sie sich einfach an unseren THW-Ortsbeauftragten. Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.

THW-begeisterte Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren können auch schon mitmachen. Die THW-Jugend hat die Aufgabe, Jugendliche in spielerischer Form an die Technik des THW heranzuführen. Nähere Informationen zur Jugendarbeit finden Sie hier.

Welche Voraussetzungen muss ich als Einsatzkraft erfüllen?

Da jeder Einsatz des THW eine große Verantwortung bedeutet, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein, bevor man im THW mitarbeiten kann.
Folgende Voraussetzungen sollten Sie mitbringen:

  1. Sie sind zwischen 18 und 60 Jahre.
  2. Sie sind körperlich fit, da Einsätze häufig körperliche Belastungen mit sich bringen.
  3. Ihr ständiger Aufenthaltsort ist die Bundesrepublik Deutschland (Die deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht erforderlich!).
  4. Sie sind für den Dienst im THW verfügbar.
  5. Sie sind nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden.
  6. Sie bekennen sich zum demokratischen Rechtsstaat.
  7. Sie sind nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr rechtskräftig verurteilt worden (anders bei Aussetzung der Strafe zur Bewährung).
  8. Sie sind nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Was beinhaltet die Aufnahme ins THW?

Mit ausfüllen des Aufnahmeantrags werden Sie auf unbestimmte Zeit in das THW aufgenommen. Sie unterschreiben ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, das die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachgütern beinhaltet. Damit verpflichten Sie sich, alle Pflichten wahrzunehmen, die mit der wirksamen Erfüllung dieser Aufgaben einhergehen.
Im THW gibt es eine Probezeit von 6 Monaten. In dieser Zeit können beide Seiten ohne Angabe von Gründen das Dienstverhältnis kündigen. Danach kann das Dienstverhältnis durch eine schriftliche Erklärung mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Ein Anspruch auf die Aufnahme in den Dienst der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk besteht nicht.

Beruf und Ehrenamt – ist das vereinbar?

Ehrenamt funktioniert nur, wenn den freiwilligen Helferinnen und Helfern dadurch keine Nachteile im Beruf entstehen. Denn ein Einsatz ist nun mal nicht nach Feierabend- oder Urlaubszeiten planbar.

Das liebe Geld:
Das THW sorgt dafür, dass Arbeitgebern der Ausfall Ihrer Arbeitskraft erstattet wird. Somit ist auch die Fortzahlung von Lohn und Gehalt für die Einsatzkräfte gesichert. Dies gilt für angeordnete Einsätze, Übungen, Lehrgänge und sonstige Ausbildungsveranstaltungen. Beruflich Selbständige erhalten gegebenenfalls eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.

Das Plus des Ehrenamts für Arbeitgeber:
Das THW ist auf die Arbeitsgeber als Partner angewiesen. Denn ohne die Freistellung für einen Einsatz würde das ehrenamtliche Prinzip im Bevölkerungsschutz nicht funktionieren. Das freiwillige Engagement von Mitarbeitern hat aber auch Vorteile für Arbeitgeber. THW-Einsatzkräfte haben nicht nur einen ausgeprägten Sinn für Teamwork und Verantwortung, sie bringen auch viele Zusatzqualifikationen von technischen Ausbildungen über Erste-Hilfe-Kenntnisse bis hin zu Führungsstrategien mit, von denen auch die Arbeitgeber profitieren können.

Wie bin ich im THW-Dienst versichert?

Während des Dienstes im THW – vom Einsatz bis hin zur Übung und Ausbildung – sind Sie gemäß §2 des siebten Buches des Sozialgesetzbuches gegen Unfälle versichert. Wenn Sie Mitglied der THW-Helfervereinigung e.V. sind, sind Sie in der Regel durch den Jahresbeitrag versichert.

Welche Pflichten habe ich als THW-Kraft?

Zuverlässigkeit ist das höchste Gut im Bevölkerungsschutz – die Gewissheit, dass Hilfe kommt, wenn man in Not ist. Das THW als Organisation im Bevölkerungsschutz ist damit auf die Zuverlässigkeit seiner Einsatzkräfte angewiesen. Deshalb gibt es auch für freiwillige Helferinnen und Helfer Pflichten, die eingehalten werden müssen.

Meine Pflichten als THW-Einsatzkraft:

  • regelmäßig an Einsätzen, angeordneten Übungen, Lehrgängen, Ausbildungsveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen teilnehmen
  • regelmäßig und pünktlich am Dienst teilnehmen
  • Dienst-, Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften beachten
  • dienstlichen Weisungen nachkommen
  • die Regelungen für die Beurlaubung und Dienstbefreiung befolgen
  • die Ausstattung und Einrichtung sorgfältig und nur zu dienstlichen Zwecken verwenden
  • sich in die Gemeinschaft der Helferinnen und Helfer einfügen und kameradschaftlich verhalten
  • das Ansehen des THW in der Öffentlichkeit nicht schädigen
  • jede Veränderung in Ihren persönlichen Verhältnissen unverzüglich dem THW melden (dazu gehören beispielsweise Änderung von Anschrift und Familienstand, Arbeitgeberwechsel usw.)

Bei Verstößen gegen die Pflichten, wie Fernbleiben vom Dienst ohne rechtzeitige Abmeldung und Nichtbefolgung dienstlicher Weisungen, kann der THW-Ortsbeauftragte Ermahnungen aussprechen.

Wie sieht die Ausbildung aus?

  • Erste Ausbildungsstufe - Die Grundausbildung:
    Die Einsatzbefähigung ist die erste Ausbildungsstufe im THW. Sie wird im Rahmen der Grundausbildung im Ortsverband absolviert. Alle Helferinnen und Helfer werden einheitlich ausgebildet: der richtige Umgang mit Werkzeugen und Geräten aus der Standardausstattung des THW gehört genauso dazu wie Wissen über das THW, den Bevölkerungsschutz und das Verhalten im Einsatz.
    Die erste Ausbildungsstufe wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Erst danach werden die Einsatzkräfte zur weiteren Spezialisierung nach einem gemeinsamen Gespräch den Einheiten des THW zugewiesen.

    Wird eine Position im OV-Stab angestrebt, so ist eine angepasste Grundausbildung ausreichend. Diese fokusiert sich auf den Aufbau und die Aufgaben des THW und befasst sich weniger mit der technischen Ausstatung des THW. Abgeschlossen wird die angepasste Grundausbildung nur mit einer theoretischen Prüfung.

  • Zweite Ausbildungsstufe - Spezialisierung:
    Die zweite Ausbildungsstufe des THW differenziert sich in die Fachausbildung, die Führungskräfteausbildung, die Ausbildung in Funktionen und die Ausbildung von Experten für Auslandseinsätze. Diese Ausbildungen werden unter dem Oberbegriff Fachbefähigung zusammengefasst.

  • Fachausbildung:
    Die Fachausbildung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss der Grundausbildung. Die Einsatzkräfte werden den Bergungsgruppen und einzelnen Fachgruppen zugeteilt und speziell für die Anforderungen der einzelnen Einheiten geschult. Die Ausbildung erfolgt in den Ortsverbänden und in Lehrgängen an der THW-Bundesschule.

    Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen werden teilweise auch von den Geschäftstellen oder Landesverbänden für mehrere Ortsverbände organisiert. Dozenten sind bei diesen Lehrgängen meist speziell qualifizierte ehrenamtliche Ausbilder des THW.

  • Führungskräfteausbildung:
    Die Führungskräfte des THW werden an der THW-Bundesschule ausgebildet. In Stresssituationen Einsatzkräfte zu führen, erfordert neben einer hohen fachlichen Kompetenz persönliche Stärke und die Fähigkeit, Menschen zu motivieren und einzuschätzen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, werden die Führungskräfte gezielt geschult und auf Einsatzsituationen vorbereitet. Zur Führungskraft können Einsatzkräfte ausgebildet werden, die ihre Fachausbildung abgeschlossen haben.

  • Ausbildung von Experten für Auslandseinsätze:
    Die Ausbildung für Auslandseinsätze gehört zur Spezialisierung der Einsatzkräfte, also zur Fachbefähigung. In speziellen Trainings und Lehrgängen werden die Helferinnen und Helfer auf mögliche Situationen und Schwierigkeiten vorbereitet. Fremdsprachenkenntnisse sind ebenso Grundvoraussetzung wie ein aktueller Impfstatus.

    Einsatzkräfte, die sich für Auslandseinsätze qualifiziert haben, werden in der Auslandsdatenbank erfasst. So kann das THW im Fall einer Katastrophe schnell reagieren und Einsatzkräfte entsprechend ihrer Qualifikation und Verfügbarkeit gezielt ansprechen.

  • Weiterbildung:
    Wissen ist flüchtig – wird es nicht trainiert, ist es nicht mehr selbstverständlich abrufbar und gerät in Vergessenheit. Umso wichtiger ist es, das Wissen in Übungen anzuwenden, in Lehrgängen zu vertiefen und neue Erkenntnisse und Methoden dazuzulernen.

    Die Einsatzkräfte des THW nehmen dazu regelmäßig an Übungen teil und besuchen Lehrgänge. Diese Weiterbildung ist nicht bundesweit einheitlich, sondern kann auch Elemente enthalten, die den Anforderungen des Standorts oder der örtlichen Gefahrenabwehr angepasst sind.

Wie kann ich mich im THW engagieren, wenn ich nicht Einsatzkraft werden will?

Im THW gibt es viele Möglichkeiten, sich zu engagieren. Vom Stab über die Verwaltungskraft bis hin zum Koch werden in den Ortsverbänden immer wieder Menschen gesucht, die das THW unterstützen. Fragen Sie einfach im nächsten Ortsverband nach, wie Sie sich mit ihren Interessen und Fähigkeiten einbringen können.